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Aktionsprogramm zur Förderung der musisch-kulturellen Erziehung
an den Schulen Baden-Württembergs

(nach der Kabinettsvorlage vom 6. Juli 1984)

In den vergangenen drei Jahrzehnten haben sich an den allgemein bildenden Schulen des Landes musisch-ästhetische Gruppen großer Vielseitigkeit formiert: Kinder- und Jugendchöre, Kammerchöre und große Schulchöre, Spielkreise, Jazzbands und Orchester, viele Arbeitsgemeinschaften im Bereich der Bildenden Kunst, des darstellenden Spiels und des Schultheaters.

Diese musischen Gemeinschaften stoßen auf ein zunehmendes Interesse der Kinder und Jugendlichen; die Teilnahme ist freiwillig. Die Förderung dieser Aktivitäten ist ein wesentlicher Beitrag zur Erziehung des jungen Menschen. Die Schulgemeinschaft wird in besonderer Weise gepflegt, der Schüler erhält Anregungen für eine sinnvolle, kreative Freizeitgestaltung.

Mit der Förderung der schulischen Eigeninitiativen geht eine Verbesserung der Darstellung umfassender Erziehung der Schulen in der Öffentlichkeit einher. Am Beginn der Aktionen des Landes stehen Darbietungen der Schulen am Heimatort, die im Rahmen der jeweils schon bestehenden personellen und sächlichen Ausstattung als außerunterrichtliche Schulveranstaltung durchgeführt werden.

Da diese Schulveranstaltungen in der Vergangenheit selten die Resonanz einer breiteren Öffentlichkeit gefunden haben, wählen betreuende und beobachtende Lehrkräfte Leistungen aus, welche die Bedeutung der musischen Fächer zur Erziehung umfassend verdeutlichen. Die ausgewählten Darbietungen werden sodann als Landesveranstaltungen in einer gestuften Folge regional und landesweit präsentiert. Die Schlussveranstaltungen finden in der Landeshauptstadt Stuttgart statt.

Folgende Ziele sind vorrangig:

  1. Die Schule soll als Lebensraum bewusst werden, der durch musische Aktivitäten gestaltet wird.
     
  2. Ein inhaltlich weit gespannter Rahmen soll allen Schulen des Landes die freiwillige Teilnahme gestatten. Eine Breitenwirkung ist angestrebt. Sollte sich zeigen, dass einzelne Schulen eine eigene Schulveranstaltung nicht ausrichten können, wird das MKS auf eine Förderung durch den jeweiligen Schulträger hinarbeiten.
     
  3. Durch gemeinsame Darbietungen der Schüler verschiedener Schulen sollen bessere Kontakte zwischen den Schulen und mit dem schulischen Umfeld herbeigeführt werden.
     
  4. Die einzelnen Veranstaltungen sollen Begegnungscharakter aufweisen. Regionale und überregionale Begegnungen sind Landesveranstaltungen und werden vom Land getragen. Sie stehen außerhalb der regulären Schullastenverteilung.
     
  5. Die Aktionsprogramme wollen Leistungsanreize geben. Die Darbietungen werden begutachtet; Preise sind auszuloben.

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